Direkt zum Seiteninhalt

16. Grenzänderung

FAQs

...zurück

"Mein Nachbar hat vor einigen Jahren auf seiner Seite einen Sockelzaun errichtet. Dabei hat er mit meinem Einverständnis einen Knick in unsere Grenze bereinigt und ausgeglichen. Nun möchte mein Nachbar sein Grundstück verkaufen. Gilt die seinerzeitige Vereinbarung bezüglich der Grenzänderung auch für den neuen Besitzer?"


Nein. Solange die neue Besitzgrenze nicht durch eine Urkunde im Grundbuch geändert wird, gilt die unverändert gebliebene Mappengrenze. Dieser Umstand führt in den meisten Fällen zu Grenzstreitigkeiten.


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü