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17. Zaunerrichtung

FAQs

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"Ich habe vor 15 Jahren gebaut und möchte nun eine Einfriedung zur Straße hin errichten. Ist das ohne Baubewilligung möglich?"

Nein. Die seinerzeitige Baubewilligung gilt nur 10 Jahre. Sie müssen den Zaunbau bei der Gemeinde anzeigen. Im Zuge der Anzeige wird Ihnen die Gemeinde auf Grund einer vorgegebenen Straßenfluchtlinie eventuell eine Grundabtretung vorschreiben. Damit diese Grundabtretung grundbücherlich durchgeführt wird, ist ein Teilungsplan notwendig.


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