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1. Art der Vermessung

FAQs

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"Welche Art von Vermessung brauche ich?"

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Was genau brauchen Sie?


- Grenzfeststellung (mit/ohne Plan):

bei Unsicherheit über den Grenzverlauf, etwa bei einem Ankauf eines Grundstücks, oder zur Klärung bei Grenzstreitigkeiten, wahlweise inkl. Herstellung eines genauen Planes über den Naturbestand und Grenzverlauf, wird gelegentlich von Behörden gefordert (etwa im Baugenehmigungsverfahren)


- Lageplan zur Einverleibung in den Grenzkataster:


wie oben, aber gleichzeitig wird das Grundstück in den Grenzkataster einverleibt, wodurch der Grenzverlauf rechtlich gesichert wird. Die Zustimmung der Anrainer zum Grenzverlauf ist für die Einverleibung Voraussetzung.


- Teilungsplan (Sonderfälle: §13, §15, Parzellierung):


notwendig, wenn ein Grundstück in mehrere Teilflächen geteilt werden soll, z. B. beim Herausteilen eines Bauplatzes aus einem Acker, oder beim Aufteilen eines Grundstückes an mehrere Erben. Teilungen nach
§13 Liegenschafts-Teilungsgesetz können bei geringfügigen Grenzberichtigungen zur Anwendung kommen, Teilungen nach §15 Liegenschafts-Teilungsgesetz bei Abtretungen oder Zuschreibungen an das öffentliche Gut (Straßen, Gewässer). Durch diese Spezialbestimmungen wird ein vereinfachtes, günstigeres Durchführungsverfahren am Grundbuch ermöglicht. Bei Parzellierungen werden große Flächen, oft von vielen EigentümernInnen, in mehrere Bauplätze aufgeteilt, meist mit Einplanung des Straßennetzes.


- Lage- und Höhenplan

notwendig zur Planung von größeren Gebäuden, Straßen, etc.; wird meist von ArchitektenInnen verlangt


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