FAQs
...zurück
"Was passiert alles, wenn ich mein Grundstück vermessen lasse?"
Sobald Sie uns den Auftrag erteilt haben, erheben wir alle relevanten Unterlagen bei den verschiedensten zuständigen Behörden (Vermessungsamt, Grundbuch, Gemeinde, Landesregierung, div. Einbautenträger), sowie in unserem eigenen umfangreichen Archiv. Als nächstes kommen wir zu Ihnen, um den Naturstand aufzunehmen (zu vermessen). Anschließend werden im Büro die Vermessungsdaten mit Hilfe modernster CAD-Computer zu einem detaillierten Plan über Ihr Grundstück verarbeitet. Die berechneten Grenzpunkte werden dann in einer zweiten Vermessung in der Natur abgesteckt und mit allen betroffenen Nachbarn verhandelt. Nach abschließender Kontrolle und Fertigstellung ist unsere Arbeit dann abgeschlossen und Sie erhalten Ihre Ausfertigung des Planes. Sofern es sich um eine Teilung handelt, erledigen wir noch die Einreichung des Teilungsplanes am Vermessungsamt für Sie, und nach erfolgter Bescheinigung durch das Amt (?etwa nach einer Woche?) erhalten Sie, bzw. Ihr Notar das Grundbuchsexemplar des Teilungsplanes, sowie den Bescheid des Vermessungsamtes. Als letztes erfolgt noch die Fakturierung Ihres Auftrages und Sie erhalten Ihre Rechnung.