FAQs
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"Muß der Eigentümer bei der Vermessung dabei sein?"
Bei der abschließenden Grenzverhandlung müssen alle EigentümerInnen und NachbarInnen anwesend sein, oder eine(n) schriftlich bevollmächtigte(n) VertreterIn entsenden. Bei der zuerst erfolgenden Naturaufnahme ist eine Anwesenheit nicht unbedingt notwendig, für evtl. Rückfragen aber empfehlenswert.