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FAQs


Grundsätzlich muß folgendes vorausgeschickt werden: Grundstücksvermessung ist Urkundstätigkeit.
Gleichzusetzen der Vertragserrichtung eines Notars. Unsere Urkunden garantieren Rechtssicherheit an Grund und Boden.

Im Prinzip wird bei jeder Vermessung eine ähnliche Vorgangsweise beschritten. Bei jeder Bestandsaufnahme wird die gesamte Situation vermessungstechnisch erfasst. Bei der Ausarbeitung werden alle historischen, technischen Unterlagen bewertet, überprüft und eingearbeitet. Das Ergebnis dieser Grenzrekonstruktion wird anschließend in die Natur übertragen und gekennzeichnet. Im Anschluß daran folgt der wichtigste Teil der Urkundstätigkeit - die Grenzverhandlung mit allen Grundeigentümern und Anrainer. In dieser Verhandlung werden alle Unterlagen den Grundeigentümern vorgehalten, mit dem Naturbestand in Beziehung gebracht und die Stellungsnahmen der Eigentümer eingeholt. Das Ergebnis der Verhandlung wird protokolliert und stellt im Falle einer Einigung über den Grenzverlauf einen rechtsverbindlichen Akt dar. Anschließend wird der verhandelte Grenzverlauf in einer Vermessungsurkunde (Teilungsplan oder Lageplan) dargestellt und dem Vermessungsamt bzw. dem Bezirksgericht zur Verbücherung übergeben.


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